Hilfestellungen
Ob Sie Ihrem Mitarbeiter einen Dienstwagen stellen, seine Weiterbildungskosten übernehmen oder verhindern möchten, dass er Betriebsgeheimnisse ausplaudert – in jedem Fall sollten Sie solche Vereinbarungen in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag schriftlich festhalten. Nur so können Sie die Abmachungen im Streitfall auch durchsetzen.
Beispiele sind: Dienstwagen, Eingeschränkte Gebrauch von Urlaub (nur in EU-Länder), Haftung von Fahrzeugschäden.